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Gartenordnung

§1

Allgemeines

Die Gartenordnung regelt die Gestaltung und Nutzung auf den durch einen Generalpachtvertrag seitens der Stadt Nürnberg dem Stadtverband überlassenen Grundstücken, sowie allen weiteren Grundstücken, die der Verband von Seiten dritter Grundstückseigentümer angepachtet hat.

Die in der Gartenordnung enthaltenen Gestaltungs- und Nutzungsvorschriften orientieren sich an den einschlägigen Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und des mit der Stadt Nürnberg bestehenden Generalpachtvertrages. Mit der Gartenordnung werden Verpflichtungen, die der Stadtverband in seiner Eigenschaft als Zwischenpächter übernommen hat, an die Verbandsmitglieder als Unterpächter mit der Maßgabe der Erfüllung weitergegeben. Ferner sind die in dem vom Verband herausgegebenen „Merkblatt für die Unterpächter von Kleingärten“ enthaltenen Auflagen einzuhalten; maßgebend ist die jeweils gültige Fassung des Merkblattes.

 

Die vollständige Gartenordnung finden Sie > auf den Internet-Seiten des Stadtverbandes, oder > hier zum Download (Stand 2021).

 



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90425 Nürnberg

 

Christrose Herbstlaub

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